Neue Siegel, bessere Qualität?

Ja! Denn die Siegel der neuen Markenfleischprogramme "Qualität" und "Qualität-Premium" der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz garantieren Ihnen als Verbraucher durchgängige Informationen zu Qualität und Herkunft des gekauften Rindfleischs. Alle Daten werden umfassend und nachvollziehbar erfasst - von der Geburt der Tiere, bis zum Verkauf des Fleisches im Fleischerfachgeschäft, beim Direktvermarkter oder an der Fachhandelstheke. Es ist also zum Beispiel jederzeit nachvollziehbar, wo das Tier aufgewachsen ist, welches Futter es erhalten hat und mit welchen Medikamenten es versorgt wurde. Die Betriebe werden regelmäßig und unangemeldet kontrolliert, denn alle Beteiligten sind vertraglich zur Einhaltung der vorgegebenen Programmkriterien verpflichtet. 

Darauf können Sie vertrauen. Jetzt und in Zukunft! 

Zusätzlich können im Rahmen des Siegels weitere Angaben gemacht werden, zum Beispiel zur regionalen Herkunft des Rindes, seiner Rasse, zur Fleischreife und zu den Haltungsbeding-ungen. Alle Angaben müssen zweifelsfrei belegt sein.


"Qualität" und "Qualität-Premium" der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz:

  • Die Markenfleischprogramme "Qualität" und "Qualität-Premium" sind Weiterentwicklungen des "Herkunftszeichen-" bzw. des "Prüfsiegelprogramms" für Rindfleisch aus Rheinland-Pfalz.
  • Im Jahr 2008 wurde das Etikettierungssystem der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz neu konzipiert. Seitdem verleiht die Landwirtschaftskammer die Siegel "Qualität" und "Qualität-Premium". Sie sind von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung anerkannt im "Rindfleischetikettierungssystem der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz". (Et.-System-Nr.: DE-07-2007-BLES0021-0)


Zum Etikettierungssystem für Rindfleisch der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz:

  • Das Etikettierungssystem der Landwirtschaftskammer ist von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter der Nummer DE-07-2007-BLES-0021-0 staatlich anerkannt.
  • Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 unterliegen alle Systemteilnehmer einer geschlossenen Kette, zum Teil schon ab dem Erzeugerbetrieb, bis zum letztabgebenden Rindfleischvermarkter einem dreistufig aufgebauten Kontrollsystem, bestehend aus: "Eigenkontrolle", "neutraler Kontrolle" und "Kontrolle der Kontrolle".
  • Die am System teilnehmenden Erzeuger und Vermarkter können je nach Programm-/Modul-Zugehörigkeit differenzierte Angaben zur "Qualität" und "Herkunft" ("Herkunft" im Sinne von: geboren, gemästet, geschlachtet in: ...), aber auch zur Rasse, Haltung, Fütterung etc. der von ihnen vermarkteten Rinder oder des von ihnen angebotenen Rindfleisches tätigen.
  • Alle Beteiligten sind zur Einhaltung der im Detail geltenden Programm-/Modulkriterien verpflichtet.
  • Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 müssen die systembedingt vorgeschriebenen neutralen System- und Stichproben-Kontrollen unangemeldet und in einzuhaltenden Prüfintervallen durchgeführt werden; zur Durchführung der neutralen Betriebs-Kontrollen sind nur akkreditierte, von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für das Etikettierungssystem anerkannte Kontrollstellen befugt.
  • Die von den Systemteilnehmern genutzten Angaben zur Etikettierung von Rindfleisch gehen in der Regel deutlich über die immer auch obligatorisch geforderten Angaben zur Etikettierung von Rindfleisch hinaus.